Hallengeschäfts-Reglement für die Vermietung der Tennishalle
- ZIELE (Reihenfolge auch Prioritätsfolge)
- Der TCB ermöglicht seinen Mitgliedern einen Ganzjahresspielbetrieb
- Unsere Mitglieder sollen im Winter zu Vorzugspreisen Tennis spielen können
- Nicht belegte Stunden (nach erster Ausschreibungsrunde) werden an externe vermietet, um die Halle bestmöglichst auszulasten.
- VERANTWORTUNG
- Der Vorstand ist für einen ordnungsgemässen und geregelten Hallenbetrieb verantwortlich. Innerhalb des Vorstandes liegt die Verantwortung beim Leiter, Bauten & Infras.
- Der Hallenbetrieb ist in einer Hallenordnung geregelt.
- FINANZEN
- Die GV des TCB genehmigt die Hallenbetriebsrechnung, das Budget und auf Vorschlag des Vorstandes die jeweils in der nächsten Saison zur Anwendung gelangenden Hallenmietpreise, (Tarife).
- Die Festlegung der Tarife für Fremdvermietung erfolgt zu marktbezogenen Preisen.
- HALLENBETRIEB
- Die Wintersaison beginnt in der letzten Woche im Oktober und endet im April (24 Wochen)
- Das Clubhaus und die Halle sind täglich geöffnet von 6.30-24.00 Uhr.
- UNTERHALT
- Für den Unterhalt der Tennishalle ist der TCB verantwortlich.
- ÜBERWACHUNG
- Für die Überwachung des Hallenspielbetriebes (inkl. Clubhaus und Halle) ist der Leiter, Bauten & Infras des Vorstandes mit durch ihn zu bestimmenden Personen zuständig.
- Der Wachdienst der OCAG ist für die Überwachung der gesamten Sportanlage zuständig.
- ZUTEILUNGSMODUS
- Erstvermietung (1. Runde)
- Ab Ausschreibung bis 15. Mai:
- Nur an A- und B- Mitglieder des TCB
- Für die Zuteilung eines Platzes ist massgebend die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung, wobei 4 TCB-Mitglieder (Doppel) die gleiche Priorität haben wir 2 TCB- Mitglieder (Einzel).
- Jede Anmeldung (Einzel oder Doppel) berechtigt in der ersten Runde nur für eine Stunde.
- Zweitvermietung (2. Runde)
- ab 16. Mai:
- TCB-Mitglieder 2. Stunde
- TCB-Mitglieder mit Nichtmitglieder
- Freie Vermietung. Priorität: Stadtzürcher Junioren (SZTV)
- Einzelstunden
- Nicht vermietete Belegungs-Einheiten können als Einzelstunden an TCB-Mitglieder und Nichtmitglieder kurzfristig vermietet werden. Die Reservation hierfür sind in einer in der Halle aufliegenden Reservations-Liste einzutragen.
- TRAINING/TURNIER
- Für das Mannschaftstraining, Tennislehrerstunden, Gruppenunterricht, Stadtzürcher Junioren und für Turniere kann der Vorstand vor Wintersaisonbeginn die notwendigen Stunden blockieren.
- Während der Sommersaison kann der Vorstand die notwendigen Stunden ebenfalls für einzelne Veranstaltungen oder auch für dauernde Belegungen von einzelnen Stunden blockieren.
- Mehrere Tage andauernde, ganze oder teilweise Blockierungen (wie z. B. für Anlässe) sind durch die Generalversammlung bewilligen zu lassen
Zürich, 30. März 2004
Leiter, Bauten & Infras